Verbot langfristiger Gaslieferverträge vom BGH bestätigt
Das vom Bundeskartellamt erlassene Verbot langfristiger Gaslieferverträge wurde gestern vom BGH noch einmal bestätigt. Demnach sind Lieferverträge von 15 bis 20 Jahre Dauer nicht im Sinne fairen Wettbewerbs. Der Anbieter E.ON Ruhrgas hatte gegen die Auflagen geklagt.
Posted: Februar 12th, 2009 under Allgemein.
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