Noch nie war der Gas-Wechsel so einach

Verbot langfristiger Gaslieferverträge vom BGH bestätigt

Das vom Bundeskartellamt erlassene Verbot langfristiger Gaslieferverträge wurde gestern vom BGH noch einmal bestätigt. Demnach sind Lieferverträge von 15 bis 20 Jahre Dauer nicht im Sinne fairen Wettbewerbs. Der Anbieter E.ON Ruhrgas hatte gegen die Auflagen geklagt.

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