BGH prüft Vertragsklausel zur Gaspreiserhöhung
Der Bundesgerichtshof hat nach einer Klage der Verbraucherzentralen Bremen und Berlin die Rechtmäßigkeit von Vertragsklauseln angezweifelt, die bei Sonderverträgen Gaspreiserhöhungen “nach billigem Ermessen” seitens der Anbieter ermöglichen.
Diese Klauseln, denen eine Großzahl der deutschen Gaskunden durch den Abschluss von Sonderverträgen ausgesetzt ist, könnten nun möglicherweise unwirksam sein. Im Falle zweier großer deutscher Energieversorger prüft das BGH die Zulässigkeit des Vertragsbausteins nach entsprechenden Verbraucherklagen. Im Falle eines niedersächsischen Versorgers erlaubt die Klausel es dem Anbieter nach Informationen des “Focus”, die Preise nach eigenem Ermessen entsprechend der Regelung für Tarifkunden anzupassen. Die Bundesrichter kritisierten, dass hier lediglich das Recht zur Anhebung der Preise gewährt werde, während es auf der anderen Seite keine Pflicht für eine Preissenkung gebe.
Auch im Beliner Parallelprozess geht es um den Sachverhalt der fehlenden Senkungspflicht. In der Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof schon mehrmals einseitige Preisklauseln in den Gasverträgen für rechtswidrig erklärt und damit Verbrauchern den Rücken gestärkt.
Posted: Juni 18th, 2009 under Allgemein.
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