Kartellamt setzt sich für neue Energieversorger ein
Zukünftig dürfen Verteilnetzbetreiber keine überhöhten Konzessionsabgaben von neuen Gasanbietern verlangen. Das beschloss am Dienstag das Kartellamt. Diese Entscheidung wird vom Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) als wegweisend bezeichnet. Denn sie verhindert, dass auch zukünftig regionale Netzbetreiber ihre Monopolstellung dazu nutzen, neue Wettbewerber zu benachteiligen.
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Posted: September 23rd, 2009 under Allgemein.
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