Kartellamt setzt sich für neue Energieversorger ein
Zukünftig dürfen Verteilnetzbetreiber keine überhöhten Konzessionsabgaben von neuen Gasanbietern verlangen. Das beschloss am Dienstag das Kartellamt. Diese Entscheidung wird vom Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) als wegweisend bezeichnet. Denn sie verhindert, dass auch zukünftig regionale Netzbetreiber ihre Monopolstellung dazu nutzen, neue Wettbewerber zu benachteiligen.
Das Kartellamt hat der GAG Ahrensburg in Schleswig-Holstein verboten weiterhin überhöhte Konzessionsabgaben im Zuge der Rekommunalisierung zu verlangen. Weiterhin muss die GAG die zu viel gezahlten Beträge zurückzahlen. Dieses Urteil hat für die Energieversorger Signalcharakter. Es macht deutlich, dass die kommunalen Betreiber den missbräuchlichen Umgang mit den Konzessionsabgaben nicht weiter beibehalten dürfen. Ein solches Verhalten widerspricht nicht nur der Konzessionsabgabenverordnung (KAV), es benachteiligt gleichzeitig neue Energieanbieter, was zu einem mangelnden Wettbewerb führt. Am Ende verliert der Verbraucher. Auch gegen zwei weitere Anbieter wurden am 3. Juni des Jahres ähnliche Urteile gefällt.
In allen drei Fällen haben die Netzbetreiber, alle Netznutzer als Tarifvertragskunden eingestuft. Das zusätzliche Kapital investierten die Unternehmen in die Quersubventionierung der eigenen Vertriebe. Der Wettbewerb leidet massiv darunter, was sich in sinkenden Wechselquoten widerspiegelt. Teilweise versuchten die Netzbetreiber die überhöhten Abgaben zu vertuschen, indem die eigenen Vertriebe ebenfalls die überteuerten Gebühren zahlen mussten.
“Nur eine solch strikte Auslegung der KAV sichert faire Wettbewerbsbedingungen auf dem deutschen Gasmarkt“, so Robert Busch, Geschäftsführer des bne. Weiterhin heisst er die Entscheidungen des Kartellamtes als richtungsweisend und differenziert willkommen. Busch begrüßt die Pläne der Wettbewerbsbehörde, die Praktiken der Unternehmen auch weiterhin zu prüfen: “Mangels Unbundling wird offenbar die harte Hand des Bundeskartellamts benötigt, damit Verteilnetzbetreiber ihr missbräuchliches Handeln zu Lasten neuer Anbieter und zum Nachteil der Verbraucher beenden.“
Posted: September 23rd, 2009 under Allgemein.
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