Noch nie war der Gas-Wechsel so einach

Neue Richtwerte für Energieffizienz von Gebäuden

Pünktlich zum neuen Quartal, tritt am 1. Oktober eine neue Energieeinsparverordnung in Kraft. Die Anforderungen an die energetischen Werte von Neu- und Altbauten werden damit angehoben. Im Vergleich zur Energieeinsparverordnung von 2007, muss der Jahresenergiebedarf von Neubauten seit heute um 30 Prozent niedriger ausfallen. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle, muss dafür rund 15 Prozent effizienter sein als noch vor 2 Jahren.

Auch bei Altbauten ändern sich die Richtwerte. Führt ein Hausbesitzer größere Umbauarbeiten an der Gebäudehülle durch, muss er Bauteile verwenden, die einen energetischen Wert besitzen, der 30 Prozent niedrieger ist, als noch 2007 gefordert. Zulässig ist es aber auch, durch entsprechende Umbauarbeiten, den gesamten Jahresprimärenergiebedarf des ganzen Hauses um 30 Prozent zu senken. Doch auch bei Gebäuden, bei denen keine Umbauten geplant sind, muss in Zukunft nachgebessert werden. So müssen Häuser, deren Besitzer seit dem 1. Februar 2002 gewechselt haben, eine Dämmung erhalten. Diese Dämmung bezieht sich auf die oberste begehbare Geschossdecke. Entweder sie, oder das darüber liegende Dach muss eine Wärmedämmung erhalten.

Bei all den neuen Vorgaben, zeigt sich der Staat aber auch generös. Mit zinsgünstigen Krediten der KfW-Bank greift er den Hausbesitzern unter die Arme. Außerdem wurden die Restriktionen bei den Förderungen gelockert. So können nun auch Fördergelder für einzelne Umbauten beantragt werden. Zuvor gab es nur Zuschüsse bei bestimmten Kombinationen von Maßnahmen.

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid, sind rund 36 Prozent der Deutschen bereit, entsprechende Umbaumaßnahmen durchzuführen. Die meisten davon, setzen auf Modernisierungen, die zu Kostensenkungen führen.

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